Die aktuelle Corona-Regeln vom 24. November 2021

Wir sind aktuell in der Alarmstufe II, deshalb gelten ab 24. November die in der Grafik dargestellten Regelungen.

Ausnahmen von „2G“ / „2G Plus“:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • GrundschülerInnen, SchülerInnen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für SchülerInnen bis einschließlich 17 Jahre.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.*
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).*
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.*
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).*

*Negativer offizieller Antigen-Test (kein Selbsttest) erforderlich